KMD Klaus Mathis
Kursmakler- und Wertpapierhandelsgesellschaft mbH



 
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Von Klaus Mathis
Geschäftsführer der KMD Klaus Mathis, Kursmakler- und Wertpapierhandelsgesellschaft mbH an der Börse Düsseldorf
 

August 2012

Paradiesische Verhältnisse in Deutschland - für wen ?

 

Jahreszins Juli 2012 0,31%
Inflationsrate ca. 2 %

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August 2012

Hochfrequenzhandel

 

Nach Wikipedia ist diese Form des elektronischen Handels weitgehend noch nicht definiert

aber in Deutschland macht man schon Gesetze zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)

 

neue Stilrichtung - oder ........???

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September 2011

 

Die Börsen von heute gleichen Spielcasinos mit Rouletttischen, die mit Magneten arbeiten.

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nach wie vor aktuell

Sparmaßnahmen
Defizitabbau
Europ. Währungsfond

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ZUKUNFT DES PRÄSENZHANDELS

Börse light als Modell der Zukunft ?

Staatliche Regulierung der Wertpapiermärkte dient dem Schutz der Privatanleger

Artikel zum Ausdrucken

Börsen-Zeitung 10.4.2009
Fragen zu stellen ist wichtig, richtige Fragen zu stellen noch wichtiger. Kürzlich wurde - unter Hinweis auf das Derivatehandelsmodell Scoach - dafür plädiert, künftig den elektronischen Parketthandel ohne Skontroführer stattfinden zu lassen. (Börsenzeitung vom 20.03.2009).

Vielleicht ist es sinnvoll, sich die Entwicklung der Handelsmodelle nochmals vor Augen zu führen. Das Ursprungsmodell, der Parketthandel, sah vor, dass der Skontroführer (früher Kursmakler) dem Börsenmarkt durch die Tätigung von Eigengeschäften Liquidität spendet und die durch Aufträge der Marktteilnehmer mit oder ohne Eigengeschäfte der Skontroführer zustande kommenden Preise "beurkundet".
Bei dieser Tätigkeit übernahm der Skontroführer die Verantwortung für den Preis und wurde direkt und unmittelbar von der jeweiligen Börsenaufsichtsbehörde und nicht von der Börse, sprich den Börsenhandelsteilnehmern überwacht. Der Staat benannte also einen für die Preisfestsetzung verantwortlichen Handelsteilnehmer, den Skontroführer, und beaufsichtigte diesen Handelsteilnehmer unmittelbar im Durchgriff durch die Börse. Im Börsengesetz selbst waren eine Vielzahl von Verhaltenspflichten, insbesondere dessen Neutralitätspflicht, verankert, worauf er sogar vereidigt wurde. Entgelt für diese Funktion war die Courtage.

Gesetzgeberische Fiktion

Neben diesem und unterhalb dieses Marktmodells entwickelte sich der elektronische Handel, erst IBIS, später Xetra. "Unterhalb" deswegen, weil eben niemand die Verantwortung für den Preis übernahm und nur eine gesetzgeberische Fiktion den außerbörslichen Handelspreis zum "Börsenpreis" erhob, der es erlaubte, auch Aufträge von Privatanlegern in Xetra abzuwickeln. Nach anfänglichen Versuchen, den Xetra-Handel gänzlich ohne Liquiditätsspender zum Laufen zu bringen, wurde erkannt, dass ein solcher zumindest für alle Werte unterhalb des DAX notwendig ist. Der sogenannte Betreuer wurde erfunden. Es wäre nun ein Einfaches gewesen, diesen Betreuer dem Skontroführer mit seiner Neutralitätspflicht und der unmittelbaren Unterworfenheit unter eine staatliche Aufsicht gleichzustellen. Dies ist allerdings unterblieben, so dass der Betreuer ausschließlich der Aufsicht durch die Selbstverwaltungsorganisation der Handelsteilnehmer, sprich der Börse und ihrer Handelsüberwachungsstelle unterfiel. Dessen Entgelt für die Liquiditätspende wurde auch nicht mehr durch die Handelsteilnehmer geleistet, sondern durch den Emittenten.

Sodann setzte eine Deregulierungswelle im Börsenrecht ein, maßgeblich angestoßen durch die Frankfurter Wertpapierbörse und die dortigen Handelsteilnehmer und vorangetrieben durch Vertreter des Bundesfinanzministeriums. Der Skontroführer unterliegt zwar grundsätzlich noch der unmittelbaren Aufsicht der unabhängigen Börsenaufsichtsbehörde, wird aber im Wesentlichen ähnlich wie der Betreuer durch die Aufsicht der Börse überwacht. Erhalten geblieben ist lediglich die Neutralitätspflicht des Skontroführers, deren Einhaltung ebenfalls primär durch die Selbstverwaltungsaufsicht der Börse erfolgt.

Die Börse wiederum, in der die Vertreter der Handelsteilnehmern als Organmitglieder öffentlich-rechtliche Funktionen zum Gemeinwohl wahrzunehmen hatten, wurde entmachtet durch Stärkung des rein privatwirtschaftlichen Börsenträgers, welcher sodann gestärkt selbst zum Börsenhandelsprodukt werden konnte, mit den bekannten Folgen.

Parallel dazu wurde der Freiverkehr seitens der Börsenträger stark vermarktet. Dieses außerbörsliche Produktzulassungssegment, dessen Betreiber der privatrechtliche Börsenträger ist, ist keine Börse, sondern ein reines privatrechtliches Handelssegment, bei dem bis auf die Insidervorschriften keinerlei staatliche Kapitalmarktregulierung greift. Gleichwohl ist unverkennbar, dass dieses vom Börsenträger organisierte Marktsegment wohl gewollt von dem guten Namen der Börse profitiert. Bei Aktien ist dieses Marktsegment allerdings immer wieder im Focus der Skandalberichterstattung. Im Derivatehandel war dieses Segment bereits früh bevorzugter Handelsplatz. Der Derivatehandel ist - wie weite Teile auch des börslichen Rentenhandels - illiquide, nur der Emittent hat Liquidität, und nur wenn er bereit ist zu handeln, kommen Geschäfte zustande. Liquiditätsspender ist also ausschließlich der Emittent selbst. Dies war beim außerbörslichen Derivatehandel im Parkettsystem so und ist es auch im Handel der Derivate über Xetra (Scoach).

Die Entwicklungslinie aus all dem ist erkennbar: Die Beseitigung der bestehenden staatlichen Schutzmechanismen für die nicht an der Börse unmittelbar vertretenen Privatanleger und Stärkung außerbörslichen Handels, in dem keinerlei solche staatlichen Schutzmechanismen zugunsten der Privatanleger wirken. Denn zentraler Regelungszweck der staatlichen Regulierung der Wertpapiermärkte ist es, den strukturell unterlegenen Privatanleger zu schützen. Der Privatanleger ordert in notwendigerweise blindem Vertrauen darauf, dass er nicht den mit mehr Wissen, Fähigkeiten und Reaktionsmöglichkeiten ausgestatteten Handelsteilnehmern zum Opfer fällt. Symbol hierfür ist die unlimitierte Order in illiquiden Werten, also nahezu jede unlimitierte Order unterhalb der DAX-Werte, und der daraufhin zustande kommende Preis. Die Qualität der Preise strahlt zudem weit über die unmittelbaren Handelsteilnehmer und den konkreten auftraggebenden Privatanleger hinaus, da sie als Bewertungsmaßstab für die in den Bilanzen aufgeführten Wertpapiere dient.

Die Frage ist also, ob die Selbstregulierung seitens der Handelsteilnehmer (erfahrungsgemäß zu vernachlässigen sind die Börsenvertreter der Emittenten und der Anlegerschützer) an den Börsen bzw. an den außerbörslichen Handelsplätzen den Abbau staatlicher Organisations- und Verhaltensvorschriften bzw. das Unterlassen einer solchen staatlichen Regulierung sowie das Aufgeben jeglicher "Durchgriffsaufsicht" zum Schutz der Anleger und zur Sicherung des korrekten Bewertungsmaßstabs von Vermögenswerten rechtfertigt.

Selbstregulierung reicht nicht

Gerade im Derivatehandel in Scoach wird diese Entwicklungslinie sehr deutlich. In ihm vereinen sich unterlassene staatliche Regulierung und sämtliche nachhaltige Deregulierungstendenzen. Ausgangspunkt ist das Problem, wie man verhindern kann, dass ein Emittent, der ausschließlich die Hoheit darüber hat, ob und zu welchem Preis ein Geschäft mit dem den Auftrag erteilenden Anleger zustande kommt, diese Hoheit missbraucht. Der Skontroführer im Parketthandel an der Börse muss (und muss es zum Beispiel im börslichen Rentenhandel) aufgrund seiner Verantwortung für die Preisfeststellung und seiner Neutralitätspflicht wenigstens die Vorgaben des Emittenten kontrollieren und kann und muss für ein "schmutziges Spiel" zur Verantwortung gezogen werden. Für den Skontroführer im Parkett-Freiverkehr und dem Betreuer im elektronischen Xetra-Freiverkehr gilt dies bereits nicht mehr. Im Direkthandel mit dem Emittenten existiert ohnehin kein am konkreten Geschäft beteiligter Dritter mehr - der Anleger steht dem Emittenten vielmehr unmittelbar gegenüber. An die Stelle eines wenigstens zur Neutralität verpflichteten Dritten, des Skontroführers an der Börse, treten hier die übrigen Handelsteilnehmer des außerbörslichen Marktsegments, die die Selbstregulierung und die Überwachung vornehmen.

Ob diese Selbstregulierung und Selbstüberwachung eines Marktes durch die Handelsteilnehmer stark genug ist, bei dem Fehlschlagen der getroffenen Maßnahmen die dafür verantwortlichen Gremienmitglieder zur Verantwortung zu ziehen, dürfte zu bezweifeln sein. Die Selbstregulierung der Handelsteilnehmer hat es bisher nicht einmal geschafft, das nur an der Börse geltende Marktmanipulationsverbot auch auf den außerbörslichen Freiverkehr zu erstrecken. Im Gegenzug nimmt man aber zu gern den guten Ruf der Börse in Anspruch, indem man etwa die Handelsüberwachungsstelle mit der Beaufsichtigung des Freiverkehrs beauftragt.

Nur noch Handelsplatz

Fragen zu stellen ist wichtig, richtige Fragen zu stellen noch wichtiger, es gibt aber auch taktische Vorstöße in Frageform. Wenn die Frage danach gestellt wird, ob der Skontroführer noch zeitgemäß ist, drängt sich der Eindruck auf, dass mit diesen Forderungen nach weiterer Deregulierung bzw. des weiteren Ausbaus der nichtregulierten Märkte nur Maximalpositionen für die Diskussion um die derzeit wichtige Frage aufgebaut werden soll, die da lautet: Ist die seit 10 Jahren erfolgende stufenweise Aufgabe des staatlichen Einflusses auf die Organisation der börslichen und außerbörslichen Wertpapiermärkte richtig? Meines Erachtens nicht. Vielmehr ist die gesamte Architektur des Börsenwesens unter dem Aspekt seiner Bedeutung weit über die unmittelbaren Handelsteilnehmer hinaus in Schieflage geraten und es ist dringend an der Zeit, diese Schieflage zu bereinigen. Daran ändern auch die angedachten Pläne des Marktbetreibers Deutsche Börse AG wenig (vgl. BZ vom 9. April). Sie reduzieren nur die Bedeutung der Frankfurter Wertpapierbörse auf die eines - sicher erfolgreichen - Handelsplatzes.

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Eine Aktie kann um über 1.000% steigen,
aber nur 100% fallen.


Brauchen Sie ein Beispiel?!

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Finanzmarktkrise

Einige persönliche Anmerkungen und Folgerungen zum Verstehen der Situation:

Ursache A (Hypothekenvergabe in USA) Kurzversion
(Langversion am Ende)

Die USA-Regierung förderte den Eigenheimerwerb, wirtschaftlich unterstützt durch die Niedrigzinspolitik von Allan Greenspan. Die dazu notwendigen Kredite werden u.a. durch Kreditvermittler besorgt. Es ist für diese ein einträglichen Geschäft. Sie überreden Personen (bis hin zu Arbeitslosen) zur Aufnahme von Hypotheken vor allem mit der Aussicht auf vermeintliche Wertsteigerungen während der Laufzeit der Kredite.

Amerikanische Banken vergaben dann oft nicht ausreichend besicherte Hypotheken (Kredite). Diese behalten sie nicht, sondern fassen sie in größere Einheiten und verkaufen sie weltweit. Nun stellt man - nach Jahren! - fest, dass diese Anleihen, genau so wie die Hypotheken, nicht die Werthaltigkeit besitzen, die sie versprochen haben.

Ein Verkauf, weder der Häuser noch der verbrieften Hypotheken, ist nur mit großen Abschlägen möglich, wenn überhaupt.

Dies führt zu großen Abschreibungen der Banken und damit zu den riesigen Verlusten, wie sie seit Monaten gemeldet werden. In welchem Umfang es sich hierbei nur um vorübergehende oder endgültige Wertminderungen handelt, vermag heute niemend verlässlich einzuschätzen. Das schürt das Misstrauen unter den Banken weiter.

Eine sichere neue Bewertung ist erst dann möglich, wenn die Hauspreise in den USA Boden gefunden haben. (Verlieren z.Zt. durch Zwangsverkäufe, keine Zahlung der Zinsen und Tilgung durch Besitzer, immer mehr an Wert.)

Ursache B (Hypo Real Estate)

Diese Bank vergibt langjährige Kredite an Kommunen, Länder, Gemeinden (also an erstklassige Schuldner = Steuerzahler bürgt).
Um etwas mehr Rendite zu erzielen, werden die Gelder auf dem Kapitalmarkt mit kürzerer Laufzeit (i.d.R. billiger) aufgenommen. Ein Kardinalfehler, auf den schon in der Berufsschule/Bankfachklasse oder entsprechendem Studium hingewiesen wird.
(Münnemann-Effekt - An dieser Nichtbeachtung des Grundsatzes - möglichst kongruent (deckungsgleich) zu finanzieren - ist nach anfänglichen Erfolgen 1970 der Financier Rudolf Münemann - oft auch Münnemann geschrieben - aus München in die Insolvenz geraten).

Zur Refinanzierung nimmt die HRE keine Einlagen von Privatpersonen herein, die erfahrungsgemäß langfristig zur Verfügung stehen. Statt dessen werden die Gelder in großem Umfang kurzfristig am Kapitalmarkt aufgenommen. Ein weiterer Kardinalfehler, denn jetzt besteht das Problem, überhaupt Geld zu bekommen, weil die Banken misstrauisch sind und sich nicht mehr beliebig Geld leihen.
So kommt auch eine solide Bank in Zahlungsschwierigkeiten. Insofern war die Hilfe des Staates sinnvoll und angebracht.

Bank und Bänker

Es gibt nach wie vor etliche gesunde Banken. Die Globalschelte gegen die Banken bis hin zu den Schalterbeamten ist nicht berechtigt, wohl aber gegen die Manager der in Schwierigkeiten geratenen Banken. Sie bestimmen zwar die Richtlinien der Geschäftspolitik, haften aber aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in nahezu allen Fällen nicht für ihre Fehler. Damit handelt es sich im weitesten Sinne nicht um Unternehmer. Dies ist der Systemfehler, den es weltweit zu korrigieren gilt.

Gewinnmaximierung, Rendite

Gewinnmaximierung ist von sich aus nicht negativ. Sie ist oft der Motor in vielen Lebensbereichen, natürlich auch in der Wirtschaft. Auch Rendite ist erforderlich, sonst könnten die Firmen nicht arbeiten. Wie im normalen Leben kommt es auf die Menge an. Zuviel ist bitter, selbst wenn es Honig ist. Wenn das Gewinnstreben aber in Gier umschlägt, wird es sogar sehr gefährlich. ("Gier frisst Hirn")

Bankenpleite

Wer verlangt, dass Banken - mit allen negativen Konsequenzen für die Sparer - pleite gehen sollen, hat das Wirtschaftssystem nicht begriffen. Die Insassen eines Bootes auf dem Meer verlangen auch nicht, dass man dieses untergehen lassen soll, nur weil der Kapitän einen Fehler gemacht hat. Jeder Bürger wäre davon betroffen, am wenigsten die Manager nach heutigem Recht.

Dass aber insolvente oder unsolide Banken in einem geordneten Verfahren, d.h. ohne Verluste für die Einleger und Sparer, vom Markt verschwinden müssen, ist selbstverständlich. Ein unsicheres Schiff oder ein unfähiger Kapitän dürfen nicht wieder auf hohe See, wenn gerade zuvor mit Mühe und Not und Unterstützung Dritter das rettende Ufer erreicht wurde.

Medien

Es wäre sinnvoller, etwas weniger Professoren und Politiker, stattdessen aber einige Berufsschullehrer zu den Diskussionen einzuladen. Solche Sendungen finden auf einem Niveau statt, dem der normale Bürger nicht mehr folgen kann. Dies macht die Situation eigentlich nur noch schlimmer, weil die Grundfakten nicht verstanden werden. Panik und Fehlreaktionen sind die Folge mit allen ihren schädlichen Auswirkungen nicht nur in der Finanzwirtschaft. Gesunde und solide Banken geraten dann unweigerlich in Sippenhaft. Es entsteht ein Flächenbrand, der bereits jetzt die Realwirtschaft erreicht hat.
Außerdem bestätigt sich wieder, dass mit Katstrophenmeldungen leichter Geld verdient wird. Nur die Panik vergrößert sich. Mit fachgerechter Aufklärung wäre dem Allgemeinwesen besser gedient.

Bankenaufsicht - BaFin

Diese Aufsicht wird in den letzten Wochen - in Teilen zu Unrecht - verprügelt. Sie kann nur dort tätig werden, wo man ihr das Handwerkszeug dafür gibt. Das ist von Anfang an nicht der Fall gewesen. Einen Vorwurf kann man höchstens dem Management machen, das dieses nicht laut von der Politik und der Regierung eingefordert hat. Aber was sollen die Aufseher auch gegenüber ihrem zuständigen Minister ausrichten, wenn im Koalitionsvertrag festgelegt ist, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien "Eins zu Eins" erfolgen soll. Uneffektiv ist es, sich von den Beaufsichtigten zu 100 % finanzieren zu lassen. Darunter leidet nicht nur die Haushaltsdisziplin.

Börse - Wettbüro?

Früher sind an der Börse Beteiligungen (Aktien) und verbriefte Kredite (Anleihen) gehandelt worden. Mit der Aufnahme des früher verbotenen Optionshandels 1970 hat sich dies grundlegend geändert. Machten die ersten Modelle noch Sinn (Absicherung der eigenen Handelspositionen), ist in der weiteren Entwicklung wenig volkswirtschaftlicher Nutzen zu erkennen. Hier handelt es sich wie beim Kartenspiel um ein Nullsummenspiel; einer gewinnt, der andere verliert. Es entsteht kein Zuwachs. Den einzigen Nutzen hat der Spielkartenhersteller.
Es ist eine Degradierung der Einrichtung öffentlich-rechtliche Börse zu einem Wettbüro. Die Berichterstattung spricht auch ungehemmt von Wetten statt Investitionen in die Realwirtschaft, die diese dringend braucht.
Noch heute sind die Folgen einer Geschäftspolitik zu spüren, die unter dem Motto, "wir sind weder Börse noch deutsch" in Deutschland zu spüren.
Börse muss immer öffentlich-rechtlich sein. Alles andere sind Handelssysteme, deren Kontrolle durch Wettbewerb und Transparenz, sowie eindeutige Wettbewerbsregeln stattfindet.
Statt Allgemeinbörsen sollte es Produktbörsen geben. Das reduziert die Manipulationsanfälligkeit der Märkte.

Rendite

Jeder Zuwachs muss erarbeitet werden. Nominelle Zuwächse, auch durch Inflation der Preise erzielt, haben keinen dauerhaften Wert.

Manager

Manager der großen Firmen sind Angestellte der Firma, keine Unternehmer, denn diese haften für ihr Tun mit Person und Vermögen. Dies sollte als Beispiel für eine Neuordnung, auch im Aktienrecht als Grundlage für ein neues System dienen.
Neubesetzungen sollten durch öffentliche Ausschreibungen transparent erfolgen.
Aufsichtsräte sollten verantwortlich für ihre Tätigkeit sein und nicht aus dem Unternehmen
rekrutiert werden.

Ratingagenturen

Man kann sich seine eigene Bewertung nicht kaufen, deshalb sollten diese unabhängig, staatlich beaufsichtigt, arbeiten können. Noch schlimmer ist es, wenn die Firma und deren Produkte von der gleichen Agentur bewertet werden. Dies gilt u.a. auch für die Bankenaufsicht.
(Die Subprime-Produkte sind meistens mit der Best-Note "AAA" bewertet worden!)

Einlagen

Keine Bank der Welt kann überleben, wenn ihre Kunden auf einmal ihre Einlagen abziehen.
Sinn einer Einlage ist es für den "Geldmakler Bank", dieses Geld wieder der Wirtschaft als Kredit zur Verfügung zustellen. Es liegt also nicht in den Schubladen oder im Tresor der Bank.
Durch die Garantien der Bundesregierung sind diese Gelder aber gesichert und jeder, der jetzt unnötig Geld abhebt, schadet sich und dem System.

Bemerkenswert:

Aussage KP Müller CBK: "Ich weiss nicht, ob die amerikanische Regierung gut beraten war, Lehman Brothers in die Insolvenz zu schicken."

Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Fiananzmärkte...... vom 13.10.2008:
Die Rekapitalisierung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds wird an Bedingungen geknüpft, die ....................... das Management in die Verantwortung nehmen (z.B. Auflagen in Bezug auf die geschäftspolitische Ausrichtung, Managementvergütung, Dividendenausschüttung oder Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen KMU)
K: hinterlistig gut!

Grundsätze:

Wenn der Anleger den inneren Wert eines Finanzproduktes mit dem Preis vergleichen kann, ist der Verbraucherschutz gewährleistet. Über den Schuldner müssen er, sowie die Ratingagenturen, sich zusätzlich Gedanken machen.

Wer mit Referenzpreisen arbeitet, müsste einer Dokumentationspflicht unterliegen.

Wir brauchen nicht mehr Staat, dafür aber eine effizientere Aufsicht mit Haftung.

Änderungen in der jetzigen Vertrauenskrise können nicht allein durch die Akteure, sondern nur mit Hilfe Dritter erreicht werden.

Wir sind stolz darauf, dass sich die Transaktionsgeschwindigkeiten ständig verbessert haben. Wo bleibt die Zeit zum Nachdenken?

Wir brauchen eine zentrale (einheitliche) Aufsicht, aber keine Zentralisierung.

Bei Leerverkäufen ist dringend eine höhere Transparenz erforderlich. Verbote wären nicht erforderlich, wenn eine Verkürzung der Erfüllungsfristen erfolgen würde.

 

Was wir jetzt brauchen:

Wettbewerb, Transparenz und Verbraucherschutz (wirkliche Umsetzung der MIFID !)

Neue Bilanzierungsrichtlinien, Normen für Risiken, Liquiditätsklassen, Produktbeschreibungen hinsichtlich Schuldner, Risiken, innerer Werte u.ä. ............................

Wiedergeburt der öffentlich-rechtlichen Börse als neutrales Bewertungsinstrument

Börse als nationale Ratingagentur ! ?

Einen neutralen Anlegerpass, bei dem die entsprechende Qualifikation nicht vom Geschäftspartner festgestellt wird.

Eine Überprüfung der bestehenden Finanzmarktgesetze auf ihre korruptionsfördernden
Wirkungen.

 

Ursache A (Fristentransformation bei Hypothekenvergabe in USA)
Langversion

Amerikanische Banken vergeben nicht ausreichend besicherte Hypotheken (Kredite). Politisch ist dies gewollt, denn die USA-Regierung will den Eigenheimerwerb stärken; wirtschaftlich ist dies unterstützt durch die Niedrigzinspolitik von Allan Greenspan.

Diese Kredite behalten sie nicht, sondern fassen sie in größere Einheiten zusammen (ABS - Asset backed Securities) und verkaufen sie weltweit an andere Banken. Diese ABS haben eine lange Laufzeit (3-5 Jahre) und der Käufer erhält hohe Zinsen. Nun kommen manche dieser Banken auf die Idee, diese ABS in kleinere Einheiten aufzuteilen, die Laufzeit zu verkürzen und weiterzuverkaufen. Dadurch entstehen sogenannte Commercial Paper (CP), die nur niedrig zu verzinsen sind. Die Bank verdient so eine Zinsmarge, wenn sie ständig immer wieder die einmal erworbenen ABS umpackt und weiterverkauft. Dies führt sogar dazu, dass die Banken zuerst die Finanzierung durch CP-Verkauf sichern, um dann das so eingenommene Geld in die ABS zu investieren.
Dies bedeutet also Finanzierung langlaufender Schulden (Kaufpreis ABS) durch kurzfristige Kreditaufnahme (Verkauf CPs). Diese Fristentransformation - so lernt jeder Bankkaufmanngehilfe im ersten Lehrjahr - birgt die Gefahr des Bankrotts in sich. (sogenannter Münnemannneffekt)

Deshalb darf - anders als in Amerika - in der EU eine Bank aber nur ABS in einem Umfang kaufen, der im Verhältnis zum Eigenkapital steht. Also werden zum Teil von den Banken Strohmanngesellschaften gegründet, und deren Geschäft (Kauf ABS und ständiger Verkauf von Commercial Papers) durch die Bank garantiert.

Nun stellt man nach Jahren (!) fest, dass diese Anleihen (genau so wie die Hypotheken)nicht die Werthaltigkeit besitzen, die sie versprochen haben. Ein Verkauf, weder der Häuser noch der verbrieften Hypotheken ist nur mit großen Abschlägen, wenn überhaupt, möglich.

Dies bedeutet aber auch, dass der ursprüngliche Kauf der ABS nicht mehr ständig finanziert werden kann, da kein Mensch mehr CPs kauft. Die Bank muß aber die bereits verkauften CPs zurückzahlen, hat aber kein Geld. Nun geben sich die Banken auch untereinander kein Geld mehr, gerade weil sie vermuten, die andere Bank hat (auch) dieses Problem. Die CP-Käufer verweisen auf die Garantie der Bank, die Bank muss die Garantie einlösen, hat dafür aber kein Geld und ist deshalb faktisch pleite (z.B. IKB).

Wenn die Bank zwar nicht pleite geht, muss sie doch die Garantien/ABS neu bewerten und dies führt natürlich zu Abschreibungen und damit zu den riesigen Verlusten, wie sie seit Monaten gemeldet werden.

Eine sichere neue Bewertung ist erst dann möglich, wenn die Hauspreise in den USA Boden gefunden haben. (Verlieren z.Zt. durch Zwangsverkäufe, keine Zahlung der Zinsen und Tilgung durch Besitzer, immer mehr an Wert.)

 

Weitere noch wichtige Themen, die in der näheren Zukunft behandelt werden müssten:

Transparentere Verwaltung von Geldern Dritter
(Fonds, Versicherungen, Renten, u.a.)

Notwendigkeit und Architektur zukünftiger Ratingagenturen

Wettbewerb ohne Regeln?

Mifid - ein Fremdwort in Deutschland?

Handeln um jeden Preis - sind privatrechtlich organisierte Handelssysteme nach der Finanzmarktkrise noch zeitgemäß?

 

 

letzte Ergänzung: 31.12.2008

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FRUG (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)

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Finanzplatz NRW

Vorschläge für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Finanzplatzes NRW, insbesondere Vorschläge zur Stärkung des Börsenplatzes NRW

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